Bad Aussee: Mini-Kreisverkehr für Kurhausplatz

Durch die vereinfachte Regelung mit einem kleinen Kreisverkehr am Kurhausplatz sollen v. a. Ortsfremde künftig einfacher und sicherer durch die Kurstadt Bad Aussee fahren können. „Wir versprechen uns davon eine klarere Vorfahrtsregelung. Die Verkehrsteilnehmer sind Kreisverkehre gewöhnt, die Rechtsregel verliert dagegen immer mehr an Bedeutung“, informiert Aussees Bürgermeis-ter Franz Frosch.

Im Sinne einer klareren Vorfahrtsregelung wird der Verkehr an der Kreuzung Kurhausplatz in Bad Aussee ab Mai mittels Kreisverkehr geregelt.

Änderung bei Zebrastreifen

„Die Baubezirksleitung als Straßenerhalter und die BH Liezen als Straßenbehörde haben uns auch empfohlen, die Schutzwege am Kurhausplatz neu zu gestalten.“ Geplant ist die Verlegung der Schutzwege in der Ischler Straße und Bahnhofstraße um ca. zwei Pkw-Längen vom Kreuzungsbereich Kurhausplatz weg, außerdem die Entfernung des Schutzweges zwischen Volksbank und Kurpark. Für all jene, die aufgrund der Auflassung des Schutzweges verunsichert sind und sich fragen, wie und wo nun Straßen zu queren sind, hat die Stadtgemeinde Bad Aussee folgende Information herausgegeben: Grundsätzlich gilt, dass Straßen überall gequert werden dürfen, wo die Verkehrslage ein sicheres Überqueren der Fahrbahn zweifellos zulässt. – Das besagt § 76 der Straßenverkehrsordnung.

Das Queren der Straße in einer Entfernung von weniger als 25 Metern zum nächsten Schutzweg ist dagegen verboten. Das heißt, die Querung vor dem Drogeriemarkt DM zum Café Lewandofsky wäre derzeit verboten. Mit Auflassung des bestehenden Schutzweges gilt im gesamten Bereich „links und rechts schauen – Straße queren“.

Foto: Stadtgemeinde Bad Aussee

LBN-WOHIN
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