Eintragungsfrist für fünf Volksbegehren

Ende Juni stehen nicht nur die steirischen Gemeinderatswahlen an, es endet auch die
Eintragungsfrist für insgesamt fünf Volksbegehren.
Fünf Volksbegehren können seit 22. und noch bis 29. Juni im Rahmen des Eintragungsverfahrens unterschrieben werden, und zwar „Asyl europagerecht umsetzen“, „EURATOM-Ausstieg Österreichs“, „Smoke – JA“, „Smoke – NEIN“ und „Klimavolksbegehren“. Unterschrieben werden kann – vorausgesetzt, dass noch keine Unterstützungserklärung in der Einleitungsphase abgegeben worden ist – entweder online mit Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte oder in jeder beliebigen Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale.

Wer darf unterschreiben?
Insgesamt sind ca. 6,4 Millionen Österreicher berechtigt, die Volksbegehren zu unterstützen. Um unterschreiben zu dürfen, muss man am letzten Tag des Eintragungszeitraums, in diesem Fall der 29. Juni, das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen – österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht – und zum Stichtag des Volksbegehrens, dem 25. Mai 2020, in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen gewesen sein.

In der Warteschleife
Während die fünf genannten Volksbegehren bereits das Eintragungsverfahren durchlaufen, im Zuge dessen 100.000 oder mehr Unterschriften erreicht werden müssen, damit es zu einer Behandlung im Nationalrat kommt, sind andere noch nicht so weit. Erst im Einleitungsverfahren, bei dem die Initiatoren mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen sammeln müssen, befinden sich aktuell neun weitere Volksbegehren, u. a. „FÜR IMPF-FREIHEIT“ und „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen“.

LBN-WOHIN
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