Gemeinderatswahl: Urnengang mit Maske und eigenem Stift

Rund 800.000 Steirer sind Ende Juni aufgerufen, ihre Gemeindevertreter zu wählen. Wie derzeit in so vielen Bereichen unseres Lebens sind auch dabei bestimmte Hygieneregeln einzuhalten.

Corona und der Lockdown vereitelten sowohl in Vorarlberg als auch in der Steiermark die für März geplanten Gemeindewahlen. Während der Urnengang im Ländle aber voraussichtlich erst am 6. September nachgeholt wird, ist dies in der grünen Mark bereits deutlich früher der Fall. Mit Ausnahme von Graz – die Landeshauptstadt wählt traditionell an einem anderen Termin, das nächste Mal 2022 – werden hier am 28. Juni in 285 Gemeinden die Gemeinderäte bestimmt.

Hygieneempfehlungen
Aufgrund der besonderen Situation hat die Landeswahlbehörde im Vorfeld einen neunseitigen Hygieneleitfaden mit „Empfehlungen zum Schutz vor einer COVID-19-Ansteckung im Zuge der Stimmabgabe im Wahllokal bei den Wahlen in den Gemeinderat 2020 am 28. Juni 2020“ herausgegeben. Dieser enthält sowohl Empfehlungen für Wähler als auch für Mitglieder der Wahlbehörden.

Empfehlungen für Wählende: Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz und Atemhygiene, z. B. das Niesen in die Armbeuge. Außerdem müssen vor Betreten des Wahllokals die Hände desinfiziert und bei der Identitätsfeststellung der Lichtbildausweis so bereitgehalten werden, dass ein Kontakt mit Mitgliedern der Wahlbehörde vermieden wird, z. B. durch Aufschlagen der entsprechenden Seite im Reisepass. Für die Stimmabgabe stehen Einwegstifte zur Verfügung, grundsätzlich sind Wählende aber angehalten, eigene Schreibgeräte mitzubringen.

Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz sowie Hand- und Atemhygiene gelten natürlich auch für die Mitglieder der Wahlbehörden. Zusätzlich wird jenen Personen, die mit der Durchführung der Wahlhandlung operativ betraut sind, die beispielsweise Wahlunterlagen aushändigen, empfohlen, Einweghandschuhe zu tragen und diese stündlich zu wechseln. Die gemeinsame Verwendung von Gegenständen wie Kugelschreibern sollte vermieden werden.

Die Wahlbehörden, so im Leitfaden nachzulesen, sind außerdem dazu angehalten, darauf zu achten, dass sich zu keiner Zeit eine größere Anzahl von Wählenden im Wahllokal aufhält. Tisch- bzw. Stehpultflächen in der Wahlzelle sind nach Möglichkeit, jedenfalls aber in regelmäßigen, kurzen zeitlichen Abständen mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.

Bereits abgegebene Stimmen gültig

Rund 33.500 Steirer – etwas über vier Prozent der Wahlberechtigten – nutzten am 13. März die Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe. Diese bereits abgegebenen Stimmen bleiben gültig. Den Höchstwert in puncto Vorab-Stimmabgabe unter den steirischen Gemeinden verzeichnet übrigens Radmer, wo 133 und damit beinahe 28 Prozent der 478 Wahlberechtigten bereits am 13. März ihre Stimme abgegeben haben. Ebenso gültig bleiben auch die bereits per Briefwahl abgegebenen Stimmen.

»Es ist aus hygienischen Gründen vorgesehen, dass zur Stimmabgabe ein eigenes Schreibgerät (Kugelschreiber, Bleistift, Filzstift etc.) mitzubringen ist.«
Auszug aus dem Hygieneleitfaden der Landeswahlbehörde

LBN-WOHIN
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