Trotz Hitze kein Nacktfahren erlaubt!

Der ÖAMTC hört immer wieder von Fällen, in denen Autofahrer sich ihrer Kleidung entledigt haben. Das Nacktfahren als Verletzung des öffentlichen Anstands kann jedoch teuer zu stehen kommen. Das Vergehen wird verschieden geahndet. Die Strafrahmen in den Bundesländern wurden dafür unterschiedlich hoch angesetzt. In der Steiermark etwa kann mit 2.000, in Niederösterreich mit 1.000 Euro gestraft werden.

Man mag darüber schmunzeln, aber es gibt sie wirklich, die nacktfahrenden Autolenker.

Aber nicht nur keine, auch ungeeignete, zu legere Kleidung kann zu Problemen und nachteiligen Folgen im Falle eines Unfalls führen, wobei auch eigene Ansprüche verloren gehen können. Das Gesetz verbietet Fahren mit Flip-Flops und Co nicht direkt, „grundsätzlich darf sich ein Lenker aber nur in einem Zustand hinter das Steuer setzen, in dem er das Fahrzeug sicher beherrschen kann.

Das beinhaltet auch das geeignete Schuhwerk. Rechtliche Auswirkungen und strafrechtliche Konsequenzen sind dann denkbar, wenn ein Verkehrsunfall durch ein bestimmtes Schuhwerk zumindest mitverursacht wurde“, informiert der ÖAMTC, der rät, zur Sicherheit immer ein Paar „fahrtaugliche“ Schuhe im Auto zu haben, auf die man vor Fahrtantritt wechseln kann. In Spanien ist das Fahren mit Flip-Flops und barfuß übrigens ausdrücklich verboten.

LBN-WOHIN
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