Vignette schon gekauft?

Vignette schon gekauft? Foto: © ASFINAG

Am 31. Jänner endet das alte Vignettenjahr, ab 1. Februar ist nur mehr die neue, himmelblaue Klebevignette bzw. ihre digitale Schwester gültig. Während die klassische Klebevignette sofort gültig ist, ist dies bei der digitalen Vignette nicht der Fall, zumindest, wenn sie online erstanden wird. Wegen des 14-tägigen Rücktrittsrechts bei Onlinekäufen, eines möglichen, mit drei Tagen angenommenen Postwegs und weil der Tag des Kaufs selber nicht zählt, gilt sie erst nach 18 Tagen. Wer also ab Februar Autobahnen und Schnellstraßen benutzen will und auf die digitale Vignette setzt, muss diese bis spätestens 14. Jänner gekauft haben. Ausnahme: digitale Vignetten, die an einem Vignetten- Verkaufsautomaten der ASFINAG oder bei einem offiziellen Vertriebspartner, z. B. bei den Autofahrerclubs, erworben werden.

LBN-WOHIN
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