Winterausrüstungspflicht: Möglichkeiten, Verantwortung und Strafen

Bei Schnee, Eis oder Matsch ist entsprechende Ausrüstung erforderlich, der Sicherheit Willen und um Probleme mit Polizei und Versicherung zu vermeiden. LKW über 3,5 Tonnen und Autobusse unterliegen einer generellen Winterausrüstungspflicht.

Seit 1. November gilt auf Österreichs Straßen die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht für PKW und LKW bis 3,5 Tonnen.

PKW und Klein-LKW haben bei winterlichen Fahrbedingungen zwei Möglichkeiten, um der situativen Winterausrüstungspflicht nachzukommen: Mit Winterreifen, die mit den Bezeichnungen M+S, M.S. oder M & S gekennzeichnet sind und mindestens 4 Millimeter Profiltiefe (Diagonalreifen 5 Millimeter) aufweisen. – Sie müssen bei Schnee oder Eis an allen Rädern angebracht sein.

Sommerreifen mit Schneeketten sind erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgängig mir Eis oder Schnee bedeckt ist. Die Ketten müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein. Die Verantwortung für die richtige Ausrüstung des Fahrzeuges liegt immer beim Lenker – das gilt auch für Miet- bzw. Leihautos!

Strafen
Wer bei winterlichen Fahrbedingungen ohne entsprechende Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe von 60 Euro rechnen. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können Strafen von bis zu 5.000 Euro drohen, erklärt der ÖAMTC, der auch auf die Beweispflicht bei einem Unfall mit Sommerreifen hinweist: „Wenn der Autofahrer, der mit Sommerreifen unterwegs gewesen ist, nicht beweisen kann, dass der gleiche Unfall auch mit Winterausrüstung passiert wäre, trifft ihn jedenfalls ein Teilverschulden.“

LBN-WOHIN
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