Wo liegen die Grenzen der Autorität der Gesellschaft über das Individuum? – einfach zum Nachdenken ...

Diese Frage stellt sich in Zeiten allgemeiner Verunsicherung sehr haufig. Was ist nun die richtige Grenze fur die Herrschaft des Individuums uber sich selbst? Wo beginnt die Autoritat der Gesellschaft bzw. des Gesetzgebers? Welcher Teil unseres Lebens (Privatautonomie) gehort nur uns selbst und welcher der Gesellschaft? Unbestritten ist wohl, dass dem Einzelnen der Teil des Lebens gehort, der vor allem die Interessen des Individuums beruhrt, der Gesellschaft der, der sie im besonderen Mase interessiert. Es ist kein Staat durch einen Vertrag gegrundet worden und wir gewinnen auch keine weiteren Erkenntnisse, wenn wir einen Vertrag erfinden, um die sozialen und gesellschaftlichen Forderungen davon abzuleiten. Immerhin aber schuldet jeder, der den Schutz des Gesetzgebers geniest, seine Gegengabe fur diesen Schutz. Die Tatsache, dass wir in einer Gesellschaft leben, verpflichtet jeden zu einer gewissen Rucksicht – und diese Rucksicht besteht zuallererst darin, dass man die Interessen der anderen nicht verletzt, sondern die Interessen jedes Individuums akzeptiert, insoweit sie die Privatautonomie des anderen betreffen oder durch besondere gesetzliche Bestimmungen oder durch stillschweigende Ubereinkunft als Rechte betrachtet werden mussen. In einer von Solidaritat gepragten Gesellschaft bedarf es nicht einer Verminderung, sondern einer erheblichen Vermehrung des uneigennutzigen Interesses fur das Wohl anderer.

Der Schutz der Privatautonomie und das solidarische Einstehen fur Hilfsbedurftige ist ein allgemein anerkannter Grundsatz. Der Gesetzgeber darf grundsatzlich nur dort eingreifen, wo immer eine Gefahr fur andere, fur einzelne oder die Gemeinschaft entsteht – nur in diesem Fall konnen Schutzrechte argumentiert werden und eine gesetzliche Regelung erscheint angemessen. Dieser Grundsatz darf jedoch niemals einen Persilschein fur die Aufgabe von Grundund Freiheitsrechten darstellen. Der Unangemessenheit der Einschrankung individueller Freiheitsrechte muss Einhalt geboten werden und eine Verhaltnismasigkeit gewahrt bleiben. Ansatze zum „glasernen Burger“ sind meines Erachtens vollkommen uberzogen und konnen zukunftigen repressiven Vorgangsweisen staatlicher Organe Tur und Tor offnen – die Ansicht, man habe ja nichts zu verbergen, bestatigt mangelnden Weitblick.

Um die Verhaltnismasigkeit der Mittel zu wahren und die uber lange Zeitraume muhsam erkampften Grund- und Freiheitsrechte nicht preiszugeben, bedarf es mundiger Menschen, einer Art neuer Aufklarung, die den Austritt des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmundigkeit bewirkt. Der Grundsatz des Aufklarungsgedankens im 18. Jahrhundert lautete: Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! Diesem Wahlspruch sollte jeder mundige Burger folgen. Resignation, Faulheit und Feigheit sind haufig die Ursachen, warum ein so groser Teil der Menschen sich selbst fur unmundig erklart und dieses Leben auch gerne so weiterfuhrt – dadurch wird es anderen sehr leicht gemacht, sich zu deren Vormund zu machen.

Fritz Kaltenbrunner
MGI-Liezen, Steuerberater und Gesellschafter der Liezener Bezirksnachrichten GmbH

Foto: MGI-Liezen

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