Warnung
  • JUser: :_load: Fehler beim Laden des Benutzers mit der ID: 445

Fördermöglichkeiten für Holzheizungen und Solar

Eine gute Übersicht über die möglichen Förderungen für Holzheizsysteme und Solar in den neun Bundesländern bietet der Österreichische Biomasseverband auf seiner Webseite (www.biomasseverband. at). Auch die heimischen Fachbetriebe geben gerne Auskunft über die zahlreichen Fördermöglichkeiten und umweltfreundliche Heizsysteme. In der Steiermark fördert das Land die Neuanlage oder Erneuerung von Heizungsanlagen für feste biogene Brennstoffe mit bis zu 25 Prozent der Investitionskosten. Für Scheitholzgebläsekessel gibt es bis zu 1.300 Euro. Die Grundförderung für Biomasseheizungen beträgt maximal 2.400 Euro, beim Umstieg von fossilen Brennstoffen auf Biomasse kann sich der Förderbetrag dank Kesseltauschförderung auf bis zu 3.600 Euro erhöhen. Außerdem sind in beiden Fällen Zuschläge bis 1.000 Euro, z. B. für die Ausführung als Blockheizkraftwerk, möglich. Gemeinsam mit dem jeweiligen Netzversorger fördert das Land auch Fernwärmeanschlüsse, und zwar mit bis zu 1.200 Euro. Für solarthermische Anlagen sind für Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu 3.000 Euro an Förderung möglich, ab drei Wohneinheiten bzw. bei Sondernutzung/unternehmerischer Nutzung auch eine deutlich höhere Förderung, nämlich bis zu 7.000 Euro.

Auch 2018 gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten für Holzheizsysteme und solarthermische Anlagen. Steigen auch Sie der Umwelt zuliebe auf Holz, Pellets oder die Kraft der Sonne um.

Niederösterreich fördert innovative klimarelevante Anlagen für biogene Brennstoffe, die nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage oder Photovoltaikanlage ergänzt werden sollten. Die Höhe des förderbaren Sanierungsbetrages wird anhand eines Punktesystems prozentuell ermittelt. Förderbare Maßnahmen in Oberösterreich sind der Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- oder Scheitholzanlagen. Die Förderhöhe kann bis zu 50 Prozent der Investitionskosten ausmachen. Salzburg unterstützt den Einbau bzw. die Errichtung von Pellets-, Hackgut- und Scheitholzheizungen mit Pufferspeicher, außerdem Biomasse-Fernwärme oder -Abwärme sowie den Anschluss an ein Mikro-Fernwärmenetz auf Basis Biomasse ohne Fremdverkauf. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses und ist auf maximal 30 Prozent der gesamten Investitionskosten begrenzt.

LBN-WOHIN
×