Sie sind hier:Start/Mobilität/Neues Jahr – neue Vorschriften

Neues Jahr – neue Vorschriften

Mit der digitalen Vignette wurde eine komfortable Alternative zur Klebevignette geschaffen. Zu beachten ist aufgrund des Onlinekaufs die 18-tägige Wartefrist bei der Gültigkeit.

Mit dem Jahreswechsel gelten für Österreichs Autofahrer neue Regeln und Vorschriften, die es zu beachten gilt. – Vom eCall- System in neuen Fahrzeugen bis zu geänderten Toleranzfristen bei der §57a-Überprüfung.

Wichtige Änderungen im Überblick:
Die neuen Vorschriften beim Pickerl, der §57a-Überprüfung, erlauben bei Fahrzeugen mit schwerem Mangel eine maximale Nutzungsdauer von zwei Monaten nach der Überprüfung. Die Zulassung kann bei Gefahr auch sofort aufgehoben werden. Für alle LKW-Klassen, Einsatzfahrzeuge und Taxis gelten ab 20. Mai neue Toleranzfristen: Das Pickerl kann drei Monate vor dem Prüfmonat gemacht werden, wobei es keine Überziehungsfristen mehr gibt.

Alle neu genehmigten PKW und LKW bis 3,5 Tonnen müssen ab 1. März mit einem eCall-Notrufsystem ausgestattet sein, das bei einem Unfall ein Notsignal und Daten wie den Unfallort an die Notrufzentrale sendet.

Der Mopedführerschein wird noch im ersten Halbjahr per Computerprüfung zu absolvieren sein. 80 Prozent der Fragen müssen dabei richtig beantwortet werden.

Foto: panthermedia

LBN-WOHIN
×