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Zuschuss für Vereine

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Der Bund stellt Gemeinden insgesamt 50 Millionen Euro zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten von Vereinen zur Verfügung.

Zuschuss für Vereine Foto: Robert Kneschke – stock.adobe.com

Im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms 2023 für Gemeinden wird vom Bund für dieses und nächstes Jahr durch zwei Fördertöpfe insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Aus diesen beiden 500-Millionen-Euro-Töpfen werden wiederum bis zu fünf Prozent der zur Verfügung stehenden Zuschüsse an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen vergeben, damit diese ihre gestiegenen Energiepreise decken können.

Konkret können in der Regel beispielsweise Freiwillige Feuerwehren, Rettungsorganisationen, Sportvereine, Kultur- und Sozialvereine, Brauchtumsvereine, Kirchenchöre oder Blasmusikkapellen von den zusätzlichen Mitteln profitieren. Eine Antragstellung ist ausschließlich durch die jeweilige Gemeinde möglich. Wie in den bisherigen Investitionsprogrammen ist vorgesehen, dass die Gemeinden einen Kofinanzierungsanteil von 50 Prozent erfüllen.

Insgesamt stehen Vereinen in ganz Österreich bis zu 50 Millionen Euro zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten zur Verfügung. In der Steiermark können Feuerwehren, Fußballvereine, Musikkapellen und Co bis zu 6,8 Millionen beantragen, für Oberösterreichs Vereine liegen 8,1 Millionen parat. Die höchste Summe geht mit zwölf Millionen an Wien, die geringste mit 1,6 Millionen an das Burgenland.

Voraussetzungen

Der Energiekostenzuschuss kann nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen vergeben werden, deren Energiekosten tatsächlich gestiegen sind. Gefördert wird nur die Differenz, außerdem darf noch keine Förderung von dritter Seite zu gestiegenen Energiekosten bezogen worden sein.

LBN-WOHIN
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