Sie sind hier:Start/Apropos/Flüchtiges Vergnügen?

Flüchtiges Vergnügen?

Flüchtiges Vergnügen? Bild: master1305 – stock.adobe.com

Am 5. März sind also fast überall im Land fast alle Coronabeschränkungen gefallen. Good News für Kulturvereine, Konzertveranstalter u. a. m. Besonders groß dürfte die Freude in der Nachtgastronomie gewesen sein, die nach zwei Jahren erstmals wieder öffnen durfte! Doch wie lange ist uns die wiedererlangte Freiheit gegönnt? Wenn vonnöten, können die Lockerungen auch wieder zurückgenommen werden, hieß es vonseiten der Regierung.

Eine Notwendigkeit, die angesichts doch so einiger nicht erfolgter Drittstiche und einer kleinen Minderheit mit grundsätzlicher Trotzkopf-Attitüde in puncto Schutzimpfung schon im Herbst gegeben sein könnte. Bleibt zu hoffen, dass ein Leben ohne Einschränkungen für manchen Verweigerer letztendlich doch mehr Gewicht hat als unbegründete Impfvorbehalte.

Benedikt Karl

Redakteur der Magazine LBN und WOHIN

LBN-WOHIN
×