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Beim Pickerl werden nun auch Verbrauchsdaten erhoben

Seit 20. Mai wird im Rahmen der §-57a-Begutachtung auch der Verbrauch der Kraftfahrzeuge ermittelt und an die EU übermittelt.

Beim Pickerl werden nun auch  Verbrauchsdaten erhoben Foto: fotomek – stock.adobe.com

Die Verbrauchsdaten werden über eine Softwareschnittstelle im Fahrzeug ausgelesen und in weiterer Folge an eine Datenbank der Europäischen Kommission übermittelt. Von dieser Änderung bei der Pickerlüberprüfung sind alle Fahrzeuge – Diesel-, Benzin-, Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw – mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 betroffen. Bei älteren Fahrzeugen werden keine Verbrauchswerte ausgelesen. Wozu das Ganze? Damit soll festgestellt werden, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.

ARBÖ mit Datenschutzbedenken

Grundsätzlich sei die Erhebung der Verbrauchsdaten ein positiver Ansatz, so der ARBÖ, der die Verordnung dennoch kritisch sieht. „Für die reine Erhebung der Verbrauchsdaten je Fahrzeugmodell wäre es ausreichend gewesen, die ersten elf Stellen einer Fahrgestellnummer zu übermitteln. Gemäß den derzeitigen Vorgaben wird jedoch die gesamte 17-stellige Fahrgestellnummer ausgelesen und übermittelt, wodurch eine Anonymisierung der Daten nicht vorhanden ist“, erklärt Gerald Kumnig, der Generalsekretär des Autofahrerklubs, der darin einen weiteren Schritt in Richtung „gläserner Bürger“ sieht.

Erhebung kann auch abgelehnt werden

Wer diese Datenschutzbedenken teilt, könne, wie sowohl ARBÖ als auch ÖAMTC mitteilen, die Erhebung und Übermittlung der Verbrauchswerte auch ablehnen. Die Nicht-Erhebung muss vom Fahrzeugbesitzer vor der Überprüfung aktiv eingefordert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden. „Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §-57a-Begutachtung, man bekommt trotzdem ein Pickerl“, stellt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc klar.

LBN-WOHIN
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