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Mythen rund um Auslandsreisedokumente

Alle, die über Pfingsten oder Fronleichnam einen Kurzurlaub im Ausland geplant haben, sollten den folgenden Zeilen besondere Aufmerksamkeit schenken, denn rund um das Thema Reisedokumente ranken sich viele falsche Annahmen.

Mythen rund um Auslandsreisedokumente Foto: stockpics – stock.adobe.com

Darf man mit abgelaufenem Reisepass nach Italien reisen? Reicht für einen Kurztrip nach Slowenien der Führerschein? ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek räumt mit einigen Mythen rund um Auslandsreisedokumente auf. „Bei jedem Grenzübertritt, auch bei Reisen innerhalb der EU und im Schengenraum, wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch für kurze Abstecher in unsere Nachbarländer“, klärt Polasek auf. Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist sogar strafbar.

Pass als wichtigstes Reisedokument

Das wichtigste Reisedokument ist der Reisepass, in 40 Ländern Europas wird aber auch der Personalausweis für die Einreise akzeptiert. „Entgegen vielen Meinungen darf man mit einem abgelaufenen Pass nicht überall hinreisen. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel: Österreich hat mit einigen europäischen Ländern, z. B. Deutschland oder Kroatien, ein Abkommen, das es grundsätzlich ermöglicht, auch mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Pass einzureisen“, weiß die Expertin des Mobilitätsclubs.

Führerschein nicht ausreichend

Der Führerschein ist in Österreich zwar ein amtlicher Lichtbildausweis, doch gilt er im Ausland nicht als anerkanntes Reisedokument. „Es hält sich hartnäckig der Mythos, dass für einen kurzen Trip in die

Nachbarländer ein Führerschein reicht, doch das ist schlichtweg falsch“, so Polasek. Die Moral von der Geschicht? Im Ausland sollte man stets einen gültigen Reisepass oder – wo ausreichend – zumindest einen Personalausweis mitführen.

LBN-WOHIN
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