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Pflichtjaukerl?! Zwei Volksbegehren als Stimmungsbarometer

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Im Rahmen zweier Volksbegehren kann man sich diesen September für oder gegen eine Impfpflicht aussprechen. Das Kuriose dabei: Beide Begehren haben ein und denselben Initiator.

Pflichtjaukerl?! Zwei Volksbegehren als Stimmungsbarometer Foto: Dada Lin & www.peax-webdesign.com – Adobe Stock

Die vierte Coronawelle nimmt an Fahrt auf, ein weiterer Lockdown droht. Und weil gleichzeitig die Immunisierungszahlen rückläufig sind, wird immer wieder auch eine Impfpflicht diskutiert. Während speziell so mancher Virologe das „Pflichtjaukerl“ befürwortet, lehnen andere dieses vehement ab. Doch wie denkt die große Allgemeinheit darüber? Die Antwort darauf könnten zwei Volksbegehren – eines pro und das andere kontra Impfpflicht – bringen, die in der Woche von 20. bis 27. September unterzeichnet werden können.

„Impfpflicht: Notfalls JA“

Das befürwortende Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: „Impfungen sind sinnvoll und notwendig. V. a. bei Pandemien wie Corona (Covid-19) überwiegt der Schutz der gesamten Bevölkerung deutlich die Interessen Einzelner. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge deshalb dafür sorgen, dass sich möglichst viele Menschen freiwillig impfen lassen, z. B. durch positive Anreize. Wenn dennoch eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, soll eine Impfpflicht kommen. Gesundheitssystem in Gefahr: Impflicht JA!“

„Impfpflicht: Striktes NEIN“

Das eine Impfpflicht ablehnende Begehren argumentiert folgendermaßen: „Impfen ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und eine höchstpersönliche Entscheidung. Weder Corona (Covid-19) noch andere Ereignisse rechtfertigen einen Zwang zu Impfungen. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge daher eine Impfpflicht verbieten und jegliche Art der Diskriminierung von Menschen ohne Impfung verhindern. Impfen muss freiwillig bleiben! Für Minderjährige entscheiden die Erziehungsberechtigten. Meine Gesundheit, mein Recht: Impfpflicht NEIN!“

Foto: akesin@gmail.com – Adobe Stock

Zwei Begehren, ein Initiator

Wer nun aber davon ausgeht, dass die Initiatoren der beiden Volksbegehren aus zwei durch unüberwindbare Gräben getrennten Lagern kommen, der irrt. Zur Abstimmung ruft in beiden Fällen ein und derselbe Initiator auf, nämlich die „IGE – Initiative Gemeinsam Entscheiden“. Bereits im Vorjahr hat die Wiener Bürgerinitiative eine Entweder-oder-Meinungskundgabe ins Leben gerufen, und zwar mit den Volksbegehren „Smoke – JA“ und „Smoke – NEIN“.

So unterschreibt man

Die beiden Volksbegehren kann im achttägigen Eintragungszeitraum jeder Wahlberechtigte unabhängig von seinem Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde unterschreiben. Via oesterreich.gv.at können die Begehren auch online unterzeichnet werden. Hierfür ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte erforderlich.

Ablauf eines Volksbegehrens

Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von Bürgern. Nach der Anmeldung beim und der Zulassung durch das Innenministerium muss der Initiator im sogenannten Einleitungsverfahren zumindest 8.041 Unterstützungserklärungen sammeln, damit der Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens gestellt werden kann. Wenn dieser gestellt und genehmigt worden ist, wird der genaue Zeitpunkt für das sogenannte Eintragungsverfahren festgelegt. Dabei handelt es sich um einen Zeitraum von acht Tagen, in dem das Begehren unterschrieben werden kann. Rechtlich bindend ist ein Volksbegehren nicht, werden 100.000 oder mehr Unterschriften erreicht, muss es aber zumindest im Nationalrat behandelt werden. Als Unterschriften zählen übrigens auch die im Einleitungsverfahren gesammelten Unterstützungserklärungen.

LBN-WOHIN
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