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Änderungen beim Pickerl

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Seit 2. Februar ist beim §57a-Gutachten einiges neu. Die Änderungen sollen mehr Sicherheit bringen.

Änderungen beim Pickerl Foto: Yurii – stock adobe.com

Das Pickerl hat nun ein neues, einheitliches Layout, am Gutachten ist außerdem ein QR-Code aufgedruckt, der zu einer elektronischen Version des Gutachtens führt. Für Konsumenten bringt das Vorteile. „Der QR-Code am §57a-Gutachten bringt insbesondere Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüft werden“, erklärt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc.

Neue Prüfposition

Gleichzeitig wird eine neue Prüfposition eingeführt. Das seit 31. März 2018 in allen Fahrzeugen serienmäßig vorgeschriebene eCall-System – ein automatisches Notrufsystem – muss nun im Rahmen der Pickerlüberprüfung auch überprüft werden.

Weitere Änderungen ab Mai

Im Frühjahr stehen sodann weitere Änderungen an. Ab 20. Mai etwa muss im Zuge der §57a-Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten gehen inklusive Fahrzeugidentifikationsnummer an die europäische Umweltagentur.

Der Sinn und Zweck dahinter? So soll festgestellt werden, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. Der ÖAMTC sieht die Tatsache, dass dabei einzelne Verbräuche rückverfolgbaren Fahrzeugdaten wie der Fahrzeugidentifikationsnummer zugeordnet werden, allerdings kritisch.

LBN-WOHIN
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