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Außergewöhnliche Mitführpflichten in Europa

Im europäischen Ausland gibt es für Autofahrer die eine oder andere ungewöhnliche Mitführpflicht.

Außergewöhnliche Mitführpflichten in Europa Foto: ÖAMTC

In Österreich zählen Autoapotheke sowie Warndreieck und Warnweste zur Pflichtausstattung im Auto, in anderen europäischen Ländern teilweise auch noch ganz andere Utensilien. So müssen beispielsweise Lenker in Frankreich selbst einen Alkoholtest mitführen, in vielen Ländern – etwa in Polen, Bulgarien oder Rumänien – ist ein Feuerlöscher im Fahrzeug obligatorisch und in Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro muss ein Reservereifen mitgeführt werden.

Warndreiecke sind fast überall in Europa Pflicht, in der Türkei und auf Zypern müssen jedoch gleich zwei Stück im Auto mitgenommen werden. Knifflig wird es bei Warnwesten, den hier muss zwischen der Mitführ- und der Tragepflicht unterschieden werden. Kurioserweise ist letztere nicht immer an erstere gekoppelt, so beispielsweise in Italien, England oder Island, wo eine Warnweste nicht zur Pflichtausstattung im Auto gehört, bei einer Panne oder einem Umfall aber eine getragen werden muss.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Yvette Polasek vom Reise- und Mobilitätsservice des ÖAMTC, weist darauf hin, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schütze und man im Falle inkompletter Pflichtausrüstung selbstverständlich abgestraft werden könne. Die Expertin rät dazu, sich vor Autofahrten im Ausland vorab zu informieren, welche Mitführpflichten gelten, und fehlende Utensilien unbedingt zu besorgen.

LBN-WOHIN
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