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Erstes Urteil im VW-Dieselskandal

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Seit rund dreieinhalb Jahren laufen 16 Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation, nun liegt die erste höchstgerichtliche Entscheidung in Österreich vor.

Erstes Urteil im VW-Dieselskandal Foto: engel.ac – stock.adobe.com

Der Dieselskandal hält die Autobranche seit mehr als sieben Jahren in Atem, Ende Februar hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) nun sein erstes Urteil getroffen und festgestellt, dass nicht nur die ursprüngliche Manipulationssoftware unzulässig, sondern dass auch keine vollständige Behebung des Mangels erfolgt ist, da durch das verbleibende sogenannte Thermofenster eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, aufgrund der über ein Kalenderjahr gesehen keine durchgehende Abgasreinigung erfolgt.

Fahrzeugrücknahme und Kaufpreiserstattung

Gemäß dem kürzlich gefällten Urteil muss der Händler, bei dem der Kläger das Auto erworben hat, dieses zurücknehmen und den Kaufpreis mit Zinsen erstatten. Er darf allerdings ein Benützungsentgelt abziehen, das sich anhand der gefahrenen Kilometer im Verhältnis zur erwartbaren Restlaufleistung berechnet.

Haftungsgrundlage

Das Urteil schafft nun auch in Österreich eine Haftungsgrundlage. Hinsichtlich der Haftung von VW als Hersteller des Fahrzeugs wurde das Verfahren vom OGH unterbrochen, da eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet wird. In Deutschland ist die Haftung von VW wegen Arglist bereits 2020 vom Bundesgerichtshof rechtskräftig festgestellt worden.

LBN-WOHIN
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