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Falsch gedacht! Die häufigsten Irrtümer bei Verkehrsunfällen

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Ein Zettel auf der Windschutzscheibe reicht als Meldung nach einem Parkschaden. Rechtliche Irrtümer wie dieser würden sich im wahrsten Sinne des Wortes zu Unrecht halten, berichtet die Rechtsberatung des ÖAMTC.

Falsch gedacht! Die häufigsten Irrtümer bei Verkehrsunfällen Foto: Monkey Business – stock.adobe.com

Immer wieder würden sich seine Juristen mit bestimmten falschen Annahmen konfrontiert sehen, berichtet Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. „Besonders im Verkehrsrecht, aber auch in anderen Bereichen der Mobilität existiert viel rechtlicher Irrglaube in der Bevölkerung, wie wir regelmäßig mitbekommen.“ Er und sein Team haben die häufigsten Irrtümer aus diversen Bereichen zusammengetragen, so auch jene betreffend Verkehrsunfälle.

Zettel auf der Windschutzscheibe

Wenn bei einem Unfall lediglich Sachschaden entstanden ist, müssen die Unfallgegner einander jeweils Name und Anschrift nachweisen. Ist der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs beim Unfall nicht anwesend und in der näheren Umgebung auch nicht schnell ausfindig zu machen, muss so schnell wie möglich eine Meldung bei der nächsten Polizeidienststelle gemacht werden. „Einfach einen Zettel hinter dem Scheibenwischer zu hinterlassen, reicht hier keinesfalls aus“, so der ÖAMTC-Jurist.

Schuldfrage beim Auffahrunfall

Ist wirklich immer der Auffahrende schuld? Nicht immer. Einerseits muss ein Sicherheitsabstand zum Vorderfahrzeug eingehalten werden, der groß genug ist, um jederzeit rechtzeitig anhalten zu können, selbst wenn das vordere Fahrzeug abrupt bremst. Andererseits darf nicht abrupt und für das nachfolgende Fahrzeug überraschend gebremst werden, wenn andere Straßenbenützer dadurch gefährdet oder behindert werden – außer die Verkehrssicherheit erfordert es. Bremst der Vordere grundlos und überraschend ab, so kann auch ihn ein Verschulden am Auffahrunfall treffen.

Fahrerflucht ohne Unfallschuld

Ein weiterer Irrtum: Fahrerflucht kann einem nur vorgeworfen werden, wenn man Schuld am Unfall hat. Denkste! Das Gesetz verpflichtet alle an einem Unfall beteiligten Personen sofort anzuhalten sowie nötigenfalls die Unfallstelle abzusichern bzw. Erste Hilfe zu leisten und an der Aufklärung des Vorfalls mitzuwirken.

LBN-WOHIN
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