Sie sind hier:Start/Mobilität/Gesetzesnovelle soll Tempo 30 im Ortsgebiet erleichtern

Gesetzesnovelle soll Tempo 30 im Ortsgebiet erleichtern

  • Autor/in:
  • Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten

Am 17. Jänner ging eine Novelle der Straßenverkehrsordnung zur Vereinfachung von Temporeduktionen in Begutachtung. Im Sommer soll sie in Kraft treten.

Gesetzesnovelle soll Tempo 30 im Ortsgebiet erleichtern Foto: Photographee.eu – stock.adobe.com

Die Gesetzesänderung soll Gemeinden und Städten künftig die Einrichtung von Tempo-30-Zonen erleichtern. „Durch die vorliegende Novelle wird es für die Bürgermeister in Zukunft einfacher sein, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zu erarbeiten und umzusetzen“, erklärt Innenminister Gerhard Karner. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler fasst die Vorteile von Tempo 30 zusammen: „Geringeres Tempo bedeutet mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität für die Menschen vor Ort.“

Die Novelle im Detail

In Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis, z. B. vor Schulen oder Krankenhäusern, können die jeweils zuständigen Straßenbehörden des Ortsgebiets ab Sommer vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Wichtig, da Tempo 30 laut Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit von rund 72 Prozent der Lenker nicht eingehalten wird: Die Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkung bedarf in Zukunft nur einer entsprechenden Übertragungsverordnung des Landes und soll durch die Gemeinden selbst erfolgen.

Breiter Schulterschluss

Für die Reform haben sich quer durch Österreich mehr als 280 Gemeinden und Städte, außerdem der Städtebund sowie Organisationen wie der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) aktiv eingesetzt. Letzteren Expertin zur geplanten Novelle: „Die Anzahl schwerer Verkehrsunfälle ist im Ortsgebiet nach wie vor hoch. Das Tempo ist ein zentraler Hebel, um Unfälle zu vermeiden oder die Unfallschwere zu reduzieren.“

LBN-WOHIN
×