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Verkehrstipps für Italien, Slowenien und Kroatien

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Um Sonne, Strand und Meer in den drei genannten Ländern genießen zu können, erinnert Yvette Polasek, Reiseexpertin beim ÖAMTC, worauf man achten sollte.

Verkehrstipps für Italien, Slowenien und Kroatien Foto: Soloviova Liudmyla - stock.adobe.com

Für alle drei Länder und auch für alle anderen in der EU und im Schengenraum gilt, dass ein gültiges Reisedokument benötigt wird. Noch immer gebe es den Irrglauben, dass ein Führerschein als Reisedokument ausreiche, so Polasek. Dem sei aber nicht so, es bedürfe eines gültigen Passes oder zumindest Personalausweises.

Maut rechtzeitig bezahlen

Fährt man mit dem Auto nach Italien auf Urlaub, sollte man bei der Mauterhebung im Norden von Mailand auf der A 36, A 59 und A 60 die Zahlung kontrollieren. „Die Mauterhebung erfolgt elektronisch im sogenannten Free-Flow-System. Das heißt: Vorab registriert man sich online, so wird dann der Betrag automatisch an einer Mautstation bezahlt. Falls man sich nicht vorab registriert, kann die Zahlung bis maximal 15 Tage danach getätigt werden. Bezahlt man nicht in diesem Zeitraum, kann ein Mahn- und Inkassoverfahren eingeleitet werden“, erklärt die Reiseexpertin.

Fahrverbotszonen beachten

Die Einfahrt in eine „Zona traffico limitato“ ohne Genehmigung wird in Italien mit rund 100 Euro bestraft. (Foto: Andriy Blokhin - stock.adobe.com)Die Einfahrt in eine „Zona traffico limitato“ ohne Genehmigung wird in Italien mit rund 100 Euro bestraft. (Foto: Andriy Blokhin - stock.adobe.com)Möchte man in Italien eines der historischen Stadtzentren besuchen, sollte man mit dem Auto unbedingt die verkehrsberuhigten Zonen meiden. Für die Einfahrt in eine „Zona traffico limitato“ (ZTL) braucht man nämlich eine Genehmigung, sonst drohen rund 100 Euro Strafe. „Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, bittet man am besten rechtzeitig das dortige Personal, eine vorübergehende Zufahrtsberechtigung zu beantragen“, rät Polasek.

Vignette nicht vergessen!

Wer in Slowenien urlaubt oder unser südliches Nachbarland auf dem Weg nach Kroatien durchquert, sollte nicht auf den Kauf der slowenischen Autobahnvignette vergessen. „Diese gib es seit 2022 nur noch digital“, erinnert die ÖAMTC-Expertin. Wichtig ist, unbedingt den Kaufbeleg bzw. die Rechnung für die Vignette mitzuführen, weil dieser bzw. diese herangezogen werden, um die Gültigkeit und den ordnungsgemäßen Erwerb nachvollziehen zu können.

Keine Grenzwartezeiten mehr

Seit 2023 ist Kroatien Mitglied des Schengenraums, womit auch die Grenzkontrollen zwischen Slowenien und Kroatien entfallen. „Somit sollten die Wartezeiten an der slowenisch-kroatischen Grenze der Vergangenheit angehören, die jahrelang insbesondere im Sommer bei der Rückreise zu langen Verzögerungen führten“, so die ÖAMTC-Expertin.

 

LBN-WOHIN
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