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Beschädigtes Pickerl unbedingt tauschen

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Nach den Wintermonaten sollten Autolenker auf Schäden der §57a-Begutachtungsplakette achten, denn es drohen Strafen bis zu 5.000 Euro.

Beschädigtes Pickerl unbedingt tauschen Foto: Bildagentur Zolles KG

Autolenkern wurde in den Wintermonaten das Leben durch Eis und Schnee schwer gemacht. Hartnäckigem Eis auf den Frontscheiben musste oftmals mit viel Kraft zu Leibe gerückt werden. Wer dabei mit der scharfen Kante des Eisschabers die §57a-Plakette beschädigt hat, sollte keine Zeit verlieren und diese schnellstmöglich tauschen.

„Sobald die Ziffern nicht mehr lesbar sind oder ein Teil der Plakette überhaupt fehlt, muss diese ersetzt werden, da es sonst zu einer Strafe kommen kann“, erklärt ARBÖ-Verkehrsjurist Martin Echsel. Die Strafe für ein beschädigtes oder unlesbares Pickerl beträgt theoretisch bis zu 5.000 Euro, in der Praxis sind in den meisten Fällen zwischen 100 und 200 Euro zu zahlen.

Wer sein beschädigtes Pickerl tauschen muss, benötigt dafür den aktuellsten §57a-Begutachtungsbericht sowie den Zulassungsschein. „Der Wechsel des Pickerls wird in der Begutachtungsdatenbank hinterlegt, das alte komplett entfernt und das neue angebracht“, erläutert Echsel das Prozedere.

LBN-WOHIN
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