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Rasern drohen ab sofort härtere Strafen

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Mit 1. September ist die im März vom Ministerrat beschlossene und im Juli von National- und Bundesrat abgesegnete Gesetzesnovelle zum sogenannten Raserpaket in Kraft getreten.

Rasern drohen ab sofort härtere Strafen foto: i-picture – adobestock.com


Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und im Führerscheingesetz beziehen sich in erster Linie auf die massive Überschreitung der gesetzlichen Tempolimits im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen und den damit verbundenen Strafen und Führerscheinmaßnahmen. „Und es geht auch darum, wirksam gegen illegale Straßenrennen vorgehen zu können“, so ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Die Raserszene ist mittlerweile auch in Österreich ein Problem. Die Polizei geht mit vermehrten Schwerpunktaktionen gegen illegale Rennen vor, im Fuhrpark der Landespolizeidirektion Steiermark stehen für die Jagd auf Raser seit einigen Wochen auch mehrere bis zu 310 PS starke Zivilfahrzeuge.


Verschärfung gut, Kontrolle entscheidend

„Für eine abschreckende Wirkung der Strafen bei extremer Raserei ist es wichtig, dass diese Maßnahmen ausreichend kommuniziert werden, das war mit ein Grund für diese Novelle. Generell begrüßen wir, dass nun mehr gegen rücksichtslose Rowdys unternommen werden kann. Entscheidend sind aber die Dichte und Qualität der Überwachung durch die Exekutive, denn nur die Strafdrohungen allein schrecken echte Raser nicht ab“, meint Hoffer.

Führerscheinentzug und Strafhöchstmaß verdoppelt

Wer künftig die vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits im Ortsgebiet oder Freiland massiv überschreitet, muss ab September mit einer deutlich längeren Führerscheinentzugsdauer rechnen. Der ÖAMTC-Chefjurist nennt Beispiele: „Drohte bisher bei erstmaliger Übertretung um 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet ein Führerscheinentzug von zwei Wochen, so ist es jetzt ein Monat. Wiederholt sich das Vergehen, drohen drei Monate. Mit jeder weiteren Überschreitung sind es, je nach Schwere, drei bis sechs Monate.“

Ist eine Übertretung begangen, läuft der Vermerk im Führerscheinregister erst nach vier Jahren ab. Danach gilt eine gleichartige Übertretung wieder als „erstmalig“. Zusätzlich wurden die Strafen bei schweren Übertretungen teilweise mehr als verdoppelt, etwa das Höchstmaß von 2.180 auf 5.000 Euro. Die im Zuge des „Raserpakets“ ebenfalls diskutierte Beschlagnahmung von Fahrzeugen dürfte in den nächsten Monaten konkretisiert werden.

 

LBN-WOHIN
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